Telefonermäßigung

Die Deutsche Telekom gewährt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif auf die Entgelte für bestimmte Verbindungen im T-Net. Der Sozialtarif ist nur mit bestimmten Spezialtarifen der Deutschen Telekom kombinierbar.
Die soziale Vergünstigung erhalten Sie, wenn Sie

  1. von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind. Anstelle des Befreiungsbescheides kann auch der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF vorgelegt werden.
  2. Bezieher von BAföG sind.

Eine höhere soziale Vergünstigung erhalten Sie aufgrund einer Behinderung (blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 v. H.).
Die Stadt Borkum hat die Aufträge für einen Sozialtarif vorrätig, ist Ihnen bei dem Ausfüllen des Formulars behilflich und leitet diesen an die Deutsche Telekom weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht