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Schwerbehinderung

Wenn Sie aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung („aG“) auf ein Fahrzeug angewiesen sind, bekommen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Insel. Hierfür senden Sie bitte eine Kopie des Fahrzeugscheines und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises unter Angabe Ihrer Aufenthaltsdauer an die unten aufgeführte Kontaktadresse.