Pressemitteilung - Richtigstellung zum Artikel in Borkum Erleben „Borkum verbietet Kreuzfahrtschiffe im Jahr 2023“ und in anderen Medien
Auf Grund einer unrichtigen Pressemitteilung wird in dem Artikel in der Ausgabe Borkum-Erleben vom 22.02.2023 und in anderen Medien fälschlicherweise berichtet, dass Borkumer Behörden das Anlegen von Tendern (Übersetzbooten) von Kreuzfahrtschiffen im Borkumer Hafen verboten haben. Richtig ist, dass nicht Borkumer Behörden, sondern für den Borkumer Hafen zuständige Behörden des Landes und des Bundes keine Genehmigung für das Anlegen von Tendern der Kreuzfahrtschiffe erteilen konnten. Borkumer Behörden waren nicht beteiligt.
Grund ist, dass der ehemalige Schutzhafen nicht dem Sicherheitsstandard ISPS genügt. Dieser ist zu erfüllen, wenn Schiffe mit internationalem Ausgangs- oder Zielhafen anlegen wollen. Dies trifft in diesem Sinne u.a. für Kreuzfahrtschiffe und deren Tender zu. Nach hiesiger Einschätzung ist es zurzeit auch nahezu unmöglich, den ISPS-Code (Zaun, Wache etc.) praxisgerecht umzusetzen.