Pressemitteilung - Hinweis zum Betrieb von Beherbergungsstätten – 2G-Regel für alle Beherbergungen
Stadt Borkum Borkum, den 24.11.2021
Pressemitteilung
Niedersächsische Corona-VO gültig ab 24.11.2021
Hinweis zum Betrieb von Beherbergungsstätten – 2G-Regel für alle Beherbergungen
Aufgrund von Nachfragen zum Thema Beherbergung gibt die Stadt Borkum den nachfolgenden wichtigen Hinweis.
In Niedersachsen gilt zurzeit die Warnstufe 1 (siehe §3 Abs.(5)). Beherbergungsstättenbetreiber (Betreiber von Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen usw.) dürfen somit nur Personen beherbergen, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können (2G-Regel), siehe §8b Abs.(1) und (3). In der neuen Verordnung wird nicht mehr zwischen touristischer und sonstiger Beherbergung (z.B. für Handwerker) unterschieden. Damit gilt diese Regelung auch für Handwerker, Firmenvertreter und andere nicht touristische Übernachtungen. Wir bitten um Beachtung.
Der Bürgermeister