Pressemitteilung - Erdgasförderung

Im Oktober 2020 beantragte ONE-Dyas B.V. eine Umweltgenehmigung für den Bau und Betrieb der
Offshore- Gasförderplattform N05-A bei dem Ministerium für Wirtschaft und Klima in Den Haag. Die
geplante Plattform N05-A befindet sich 19 km entfernt von der Küste von Schiermonnikoog,
Rottumerplaat und Borkum. Da die Bohrungen auf niederländischem sowie auf deutschem Terrain
stattfinden, gibt es zwei unabhängige Untersuchungsverfahren, die die Umweltgefahren in dem
jeweiligen Land bewerten sollen. Im Juni wurde die grundsätzliche Zustimmung für den
niederländischen Teil des Feldes NO5-A von dem niederländischen Staatsekretär für Bergbau erteilt.
Die dazugehörigen Unterlagen zur niederländischen Genehmigung für die Förderplattform liegen nun
der Stadt Borkum und der Gemeinde Krummhörn vor. Für das Verfahren, für welches das Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie auf deutscher Seite zuständig ist, gibt es aktuell keinen neuen
Sachstand.

2021 lag der niederländische Umweltverträglichkeitsbericht zu dem Vorhaben schon einmal bei der
Stadt Borkum aus. Nun wurden noch einmal Anpassungen vorgenommen. Die Kommission für
Umweltverträglichkeitsprüfung in den Niederlanden hat die verschiedenen Anmerkungen aus den
Stellungnahmen der interessierten Parteien aufgenommen, um eine weitere Minimierung der
Umweltauswirkungen voranzubringen. Außerdem enthalten die Unterlagen Genehmigungen zum
allgemeinen Raumordnungs- und Umweltrecht (Wet algemene bepalingen omgevingsrecht/Wabo),
dem Naturschutzgesetz (Wet natuurbescherming/Wnb) sowie für die Verlegung einer Rohrleitung
und eines Kabels auf der Grundlage der Bergbauverordnung (Mijnbouwbesluit) sowie die Unterlagen
den Zustimmungsbeschluss auf Basis des Bergbaugesetzes (Mijnbouwwet).

Für die Öffentlichkeit liegen die Dokumente zum niederländischen Verfahren vom 08.06.2022 bis
zum 15.07.2022 im Rathaus aus und können während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Um
eine telefonische Voranmeldung (Tel. 04922/303-205) wird hierbei gebeten. Alle Dokumente sind
auch online unter Gaswinning N05-A (rvo.nl) abrufbar.

Bis zum 15.07.2022 kann eine Klage bei der Abteilung für Verwaltungsrecht im Bezirksgericht Den
Haag eingereicht werden. Die Adresse dafür lautet: Sector Bestuursrecht van de Rechtbank ‘sGravenhage Postbus 20302, 2500 EH Den Haag, Niederlande.

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima bittet um eine Kopie der Klage an folgende Adresse:
Ministerie van Economische Zaken en Klimaat t.a.v. directie WJZ, Postbus 20401, 2500 EK Den Haag,
Niederlande.

Die Klage kann in deutscher Sprache verfasst werden und sollte enthalten:

  • den Namen und die Anschrift des Klägers
  • die Unterschrift und das Datum der Unterzeichnung
  • Beschreibung des Beschlusses, gegen den die Klage eingereicht wird
  • Eine Begründung, warum sie mit dem Beschluss nicht einverstanden sind
     

Weitere Informationen zur Einreichung der Klage können auf der Seite des Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie entnommen werden.
https://www.lbeg.niedersachsen.de/download/184678/Bekanntmachung_niederlaendische_Beschlu
esse.pdf